ABGB: § 823
Im Erbschaftsstreit geht es nicht um das relativ bessere Erbrecht zwischen den Streitteilen, sondern um die Durchsetzung des absoluten Rechts des wahren Erben.
Mit der Erbschaftsklage begehrt der Kläger die Abtretung der Erbschaft oder - wenn er nur zu einer bestimmten Quote erbberechtigt ist - des seiner Berechtigung entsprechenden Erbteils. Zahlung kann er nur dann verlangen, wenn die Verlassenschaft ausschließlich aus Geld besteht.