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Huber, Anm zu ZVR 2019/7.

LiteraturübersichtSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/34Zak 2019, 20 Heft 1 v. 15.1.2019

Zu 2 Ob 68/18s = Zak 2018/491, 258: Die Verbindung der rechtzeitig eingebrachten Leistungsklage auf Schmerzengeld mit einem Feststellungsbegehren ermöglicht es dem Geschädigten, sein Schmerzengeldbegehren auch nach Ablauf der Verjährungsfrist wegen des unverhofft günstigen Ergebnisses des Sachverständigengutachtens zu erweitern.

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