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Schutzzweck des Verbots, die Skipiste während der Nacht zu befahren

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/26Zak 2019, 18 Heft 1 v. 15.1.2019

ABGB: § 1304, § 1311

Sbg LandessicherheitsG: § 30 Abs 2

Der Verstoß gegen ein Schutzgesetz kann dem Geschädigten nur dann als Mitverschulden angelastet werden, wenn die übertretene Norm den Zweck hatte, ihn gerade vor dem eingetretenen Schaden zu schützen (Mitverschuldenszusammenhang).

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