ABGB: § 918, § 922, § 932 Abs 4
Nach der Reparatur eines massiven Hagelschadens, zu dem es vor Auslieferung gekommen ist, erfüllt ein Auto nicht mehr die Eigenschaft als Neuwagen.
Der Gläubiger kann ein nicht den vertraglichen Vereinbarungen entsprechendes Leistungsanbot ablehnen und gem § 918 ABGB unter Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Eine Nachfrist ist nicht erforderlich, wenn der Schuldner die ordnungsgemäße Erfüllung endgültig verweigert.