ABGB: § 863, § 864a, § 879 Abs 3, § 907b
KSchG: § 6 Abs 3
Nach einer Klausel des Fremdwährungskreditvertrags kann der Verbraucherkreditnehmer "während der Kreditlaufzeit nur im Einvernehmen mit der Bank in eine andere Fremdwährung umsteigen", während "eine Konvertierung in Euro jederzeit auch ohne Zustimmung der Bank möglich" ist. Diese Klausel ist weder intransparent iSd § 6 Abs 3 KSchG noch überraschend iSd § 864a ABGB noch gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB. Die Bindung der Konvertierung in eine andere Fremdwährung an die Zustimmung der Bank entspricht schließlich der dispositiven Rechtslage.