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Büro in Ehewohnung fällt in Aufteilungsmasse

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/11Zak 2019, 14 Heft 1 v. 15.1.2019

EheG: § 82 Abs 1 Z 3

Ein Raum innerhalb der Ehewohnung, den ein Ehegatte für sein Unternehmen nutzt (hier: Büroraum), unterliegt wie die Ehewohnung der Aufteilung. Bei gemischter Nutzung der Liegenschaft mit der Ehewohnung sind die unternehmerisch genutzten Bereiche nur dann gem § 82 Abs 1 Z 3 EheG von der Aufteilung ausgenommen, wenn sie eindeutig abgegrenzt sind, was hier nicht der Fall ist.

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