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Die Europäischen Güterrechtsverordnungen: Internationale Zuständigkeit, Rechtshängigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung

ThemaUniv.-Prof. Dr. Thomas GarberZak 2019/7Zak 2019, 9 Heft 1 v. 15.1.2019

1. Einführung

Die EheGüVO und die PartGüVO regeln neben dem anwendbaren Recht insb

die internationale Zuständigkeit (Art 4-12, Art 19),11Artikelangaben ohne nähere Bezeichnung beziehen sich im Folgenden stets auf die EheGüVO und PartGüVO. die Prüfung der Zuständigkeit und der Zulässigkeit bei Säumnis des Beklagten (Art 15 f),

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