vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Erfüllungsgehilfenhaftung setzt Zusammenhang mit Vertragserfüllung voraus

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/652Zak 2019, 358 Heft 18 v. 22.10.2019

ABGB: § 1313a

Für das schädigende Verhalten seines Erfüllungsgehilfen muss der Geschäftsherr nur dann nach § 1313a ABGB einstehen, wenn ein innerer Sachzusammenhang mit der Vertragserfüllung besteht.

OGH 29. 8. 2019, 3 Ob 106/19p

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte