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Schadensteilung bei kumulativer Konkurrenz von Zufall und Haftungsgrund

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/651Zak 2019, 358 Heft 18 v. 22.10.2019

ABGB: § 1302, § 1304

Im Fall der Konkurrenz von haftungsbegründendem Verhalten eines Schädigers und einem dem Geschädigten zurechenbaren Zufall kommt es nach stRsp zur Schadensteilung, im Zweifel im Verhältnis von 1:1. Dies gilt auch bei kumulativer Konkurrenz.

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