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Anfechtung eines unentgeltlichen Rechtsgeschäfts wegen Motivirrtums

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/645Zak 2019, 355 Heft 18 v. 22.10.2019

ABGB: § 901

Die Anfechtung eines unentgeltlichen Rechtsgeschäfts wegen eines Motivirrtums setzt voraus, dass die Fehlvorstellung das ausschließliche Motiv für den Abschluss war oder zumindest kein anderes wesentliches Motiv vorlag.

OGH 29. 8. 2019, 8 Ob 76/19p

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