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Genehmigung einer besonderen Heilbehandlung erst nach Verträglichkeitstest

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/638Zak 2019, 353 Heft 18 v. 22.10.2019

UbG: § 36 Abs 3

Wenn die untergebrachte Person nicht entscheidungsfähig ist und keinen gesetzlichen Vertreter mit einem medizinische Behandlungen umfassenden Wirkungsbereich hat, bedürfen besondere Heilbehandlungen gem § 36 Abs 3 UbG der Genehmigung des Gerichts. Die Zulässigkeit anderer Heilbehandlungen ist vom Gericht nur auf Verlangen des Kranken oder seines Vertreters zu prüfen.

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