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Verwirkung des Ehegattenunterhalts durch Verhinderung von Kontakten mit dem Kind

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/636Zak 2019, 353 Heft 18 v. 22.10.2019

ABGB: § 94 Abs 2

Durch die konsequente und nachhaltige Unterbindung von Kontakten des unterhaltspflichtigen Ehegatten zu den gemeinsamen Kindern kann der unterhaltsberechtigte Ehegatte seinen Unterhaltsanspruch nach § 94 Abs 2 ABGB verwirken.

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