vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Beschluss auf Innehaltung für maximal sechs Monate unanfechtbar

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/545Zak 2019, 299 Heft 15 v. 3.9.2019

AußStrG: § 29

Der Beschluss auf Innehalten des Außerstreitverfahrens ist gem § 29 Abs 4 AußStrG nur dann selbstständig anfechtbar, wenn das Innehalten für einen längeren Zeitraum als sechs Monate angeordnet wird.

Die maximal sechs Monate betragende Innehaltungsfrist beginnt mit Zustellung des Innehaltungsbeschlusses an die Parteien zu laufen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte