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Ablehnung eines Schiedsrichters wegen Zusammenarbeit mit Parteienvertreter in anderem Schiedsverfahren

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/546Zak 2019, 299 Heft 15 v. 3.9.2019

ZPO: § 588

Für die Ablehnung eines Schiedsrichters reicht es aus, dass bei objektiver Betrachtungsweise der Anschein einer Befangenheit entstehen könnte.

Dass der Schiedsrichter und ein Parteienvertreter während des laufenden Schiedsverfahrens in einem anderen Verfahren gemeinsam vertreten, begründet den Anschein der Befangenheit.

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