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Keine Immobilienertragsteuerpflicht durch Vorvertrag

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/447Zak 2019, 243 Heft 13 v. 6.8.2019

In Ra 2017/15/0098 hat der VwGH klargestellt, dass nicht bereits der Vorvertrag über eine Grundstücksveräußerung, sondern erst der Abschluss des Hauptvertrags die Immobilienertragsteuerpflicht nach § 30 EStG auslöst.

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