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Gutgläubiger Verbrauch des Unterhalts durch ein studierendes Kind

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/350Zak 2019, 193 Heft 10 v. 28.6.2019

ABGB: § 231, § 326, § 1435

Ohne Rechtsgrundlage geleisteter Unterhalt kann nach stRsp nicht zurückgefordert werden, soweit er gutgläubig verbraucht wurde. Die Beweislast für den fehlenden guten Glauben des Empfängers trifft den Kondiktionskläger.

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