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Der begünstigte Dritte im WGG unter Beachtung allfälliger Umgehungskonstruktionen

ThemaDr. Christian PraderZak 2019/346Zak 2019, 187 Heft 10 v. 28.6.2019

Im Fall des nachträglichen Verkaufs von Wohnungen, insb aber ganzer Bauten, die von einer gemeinnützigen Bauvereinigung (GBV) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung errichtet und in weiterer Folge vermietet wurden,11Dazu jüngst iZm nachträglicher Dachbodennachverdichtung Prader, Dachbodennachverdichtungen in Bauten gemeinnütziger Bauvereinigungen, Zak 2018/703, 368. hängt es für den wirtschaftlichen Wert und damit auch für die gewinnbringende Veräußerbarkeit davon ab, ob es sich beim Erwerber um einen "begünstigten Dritten" iSd § 20 WGG handelt. Zu diesem Themenkomplex sind trotz einiger literarischer Stellungnahmen noch Fragen offen. Daher wird das Thema in diesem Beitrag nochmals unter Einbeziehung ungeklärter Fragen behandelt.

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