Nach wie vor kursieren zahlreiche Mythen hinsichtlich des WGG durch die Medien (wie bspw "Einmal WGG - immer WGG") und sorgen für Verwirrung. Auch die Beratung von Mietern, die überlegen, ihre bisher gemietete Genossenschaftswohnung käuflich zu erwerben, ist rechtlich herausfordernd, weil das WGG viel Interpretationsspielraum - sei es bei der Kaufpreisberechnung, sei es bei der Auslegung des Vorkaufsrechts der gemeinnützigen Bauvereinigung (GBV) - bietet und nur wenige höchstgerichtliche Entscheidungen vorliegen.