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Feststellung der Haftung für künftige Schäden

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/332Zak 2018, 176 Heft 9 v. 6.6.2018

ZPO § 228

ABGB § 1295 Abs 1

Die Feststellung der Haftung für künftige Schäden scheidet mangels rechtlichen Interesses aus, wenn weitere Unfallfolgen ausgeschlossen sind.

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