ZPO § 228
ABGB § 1295 Abs 1
Die Feststellung der Haftung für künftige Schäden scheidet mangels rechtlichen Interesses aus, wenn weitere Unfallfolgen ausgeschlossen sind.
ZPO § 228
ABGB § 1295 Abs 1
Die Feststellung der Haftung für künftige Schäden scheidet mangels rechtlichen Interesses aus, wenn weitere Unfallfolgen ausgeschlossen sind.