ABGB: § 1304, § 1311
StVO: § 2 Abs 1 Z 19, § 60 Abs 3
Da handbetriebene Rollstühle keine Fahrzeuge sind, besteht keine Beleuchtungspflicht nach § 60 Abs 3 StVO. Eine analoge Anwendung der Beleuchtungsvorschriften für Fahrräder auf Rollstühle kommt nicht in Betracht.