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Vorläufige Kostenersatzpflicht für Beweissicherung während des Hauptverfahrens

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/227Zak 2018, 119 Heft 6 v. 14.4.2018

ZPO: § 384, § 388 Abs 3

RATG: § 12 Abs 2

Die vorläufige Kostenersatzpflicht des Antragstellers für die Beweissicherungskosten besteht auch dann, wenn die Beweissicherung im Zuge des Hauptverfahrens erfolgt.

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