KSchG: § 14
ZPO: § 560, § 567, § 571
Die Beschränkungen für Zuständigkeitsvereinbarungen in Verbrauchergeschäften nach § 14 KSchG gelten auch in bestandrechtlichen Verfahren (gerichtliche Aufkündigung, Erlassung eines Übergabeauftrags).
KSchG: § 14
ZPO: § 560, § 567, § 571
Die Beschränkungen für Zuständigkeitsvereinbarungen in Verbrauchergeschäften nach § 14 KSchG gelten auch in bestandrechtlichen Verfahren (gerichtliche Aufkündigung, Erlassung eines Übergabeauftrags).