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Verjährungsunterbrechung durch Privatbeteiligtenanschluss auch ohne Verständigung des Schädigers

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/225Zak 2018, 119 Heft 6 v. 14.4.2018

ABGB: § 1489, § 1497

StPO: § 67

Der Privatbeteiligtenanschluss des Geschädigten im Strafverfahren unterbricht die Verjährung des in der Anschlusserklärung ausreichend konkretisierten Schadenersatzanspruchs. Die verjährungsunterbrechende Wirkung hängt nicht davon ab, dass der Schädiger von dem Privatbeteiligtenanschluss Kenntnis erlangt hat bzw davon verständigt wurde.

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