FAGG: § 3 Z 1
ABGB: § 914
Ein Zusatzauftrag, der außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers erteilt wird, unterliegt nicht als Auswärtsgeschäft dem FAGG, wenn er nach der Vertragsauslegung kein selbstständiges Vertragsverhältnis begründen, sondern nur den in den Geschäftsräumen abgeschlossenen Hauptvertrag konkretisieren soll.