ABGB: §§ 850 ff
Bei einem nicht im Grenzkataster eingetragenen Grundstück richtet sich der eigentumsrechtliche Grenzverlauf nach den Naturgrenzen. Die Mappendarstellung in der Kataster- oder der Grundbuchsmappe veranschaulicht die Lage des Grundstücks und kann uU als Beweismittel für den