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Berücksichtigung des Kinderfreibetrags bei Anrechnung der Familienbeihilfe

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/198Zak 2018, 111 Heft 6 v. 14.4.2018

ABGB: § 231

Die durch den Kinderfreibetrag eintretende Steuerersparnis vermindert wie der Unterhaltsabsetzbetrag das Ausmaß, in dem die Transferleistungen Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag auf den Unterhalt angerechnet werden können. Zumindest seit der Erhöhung des Kinderfreibetrags im Rahmen der Steuerreform 2015 ist dieser Effekt bei der Unterhaltsbemessung nicht mehr vernachlässigbar.

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