EuGVVO 2012: Art 7 Nr 1
Fluggastrechte-VO: Art 7
Die gegen das ausführende Flugunternehmen gerichtete Klage auf eine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechte-VO 261/2004 betrifft auch dann einen Anspruch aus Vertrag iSd Art 7 Nr 1 EuGVVO 2012 (Wahlgerichtsstand des Erfüllungsorts = Art 5 Nr 1 EuGVVO 2001), wenn das beklagte Flugunternehmen nicht Vertragspartner des Passagiers ist.