ZPO: § 581
ABGB: § 914
Die Auslegung einer Schiedsvereinbarung erfolgt nach den Vorschriften des Prozessrechts und - subsidiär - nach den Auslegungsregeln des ABGB. Schiedsklauseln sind ausdehnend auszulegen.
ZPO: § 581
ABGB: § 914
Die Auslegung einer Schiedsvereinbarung erfolgt nach den Vorschriften des Prozessrechts und - subsidiär - nach den Auslegungsregeln des ABGB. Schiedsklauseln sind ausdehnend auszulegen.