ABGB: § 835, § 879 Abs 1, § 1116
ZPO: § 228
Die relative Nichtigkeit eines Vertrags wegen Sittenwidrigkeit ist nicht mit Rechtsgestaltungs-, sondern mit Feststellungsklage geltend zu machen.
ABGB: § 835, § 879 Abs 1, § 1116
ZPO: § 228
Die relative Nichtigkeit eines Vertrags wegen Sittenwidrigkeit ist nicht mit Rechtsgestaltungs-, sondern mit Feststellungsklage geltend zu machen.