ABGB: § 1118
MRG: § 30 Abs 2 Z 3
Dass der Mieter leicht brennbare Gegenstände in einer Weise, die feuerpolizeilich zu beanstanden ist, im Keller lagert und trotz Aufforderung nicht (vollständig) entfernt, rechtfertigt die Aufhebung bzw Aufkündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter wegen erheblich nachteiligen Gebrauchs.