WEG: § 19, § 24 Abs 6
Zwar wird der Beschluss auf (Wieder-)Bestellung des Verwalters durch die erfolgreiche Anfechtung mit Wirkung ex tunc beseitigt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass das - bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung schwebend
WEG: § 19, § 24 Abs 6
Zwar wird der Beschluss auf (Wieder-)Bestellung des Verwalters durch die erfolgreiche Anfechtung mit Wirkung ex tunc beseitigt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass das - bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung schwebend