ABGB: § 914, § 1295 Abs 1, § 1325
Ob ein Vertrag mit Schutzwirkungen zugunsten Dritter vorliegt und welche Dritte in den Schutzbereich einbezogen sind, ist zunächst aufgrund objektiver Vertragsauslegung zu ermitteln.
ABGB: § 914, § 1295 Abs 1, § 1325
Ob ein Vertrag mit Schutzwirkungen zugunsten Dritter vorliegt und welche Dritte in den Schutzbereich einbezogen sind, ist zunächst aufgrund objektiver Vertragsauslegung zu ermitteln.