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Obsorge beider Eltern trotz weit entfernter Wohnsitze

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/811Zak 2018, 436 Heft 22 v. 18.12.2018

ABGB: § 177, § 180

Die Obsorge beider Eltern setzt ein Mindestmaß an Kommunikation der Elternteile und an Kontakten mit dem Kind voraus. Diese Voraussetzung kann im Einzelfall auch dann vorliegen, wenn Wohnort und Arbeitsplatz eines Elternteils weit vom Wohnort des Kindes entfernt sind (hier: über 500 km).

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