Gem § 717a Abs 5 ASVG idF PensionsanpassungsG 2019, das am 22. 11. 2018 im Nationalrat beschlossen, aber noch nicht im BGBl kundgemacht worden ist, erhöht sich der Ausgleichszulagenrichtsatz mit 1. 1. 2019 auf 933,07 €. Im Jahr 2019 gelten damit für die Berechnung des (Unterhalts-)Existenzminimums nach §§ 291a ff EO die in den folgenden Tabellen angegebenen Werte. Zur Berechnungsweise siehe Zak 2006/734, 431.