vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Männl, Die notwendig allgemeinen Teile der Liegenschaft, immolex 2018, 318.

LiteraturübersichtMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/796Zak 2018, 420 Heft 21 v. 7.12.2018

§ 2 Abs 4 WEG differenziert zwischen notwendigen und gewillkürten allgemeinen Teilen der Wohnungseigentumsliegenschaft. Für notwendige allgemeine Teile (zB Zugangsbereiche ohne Alternativen) ist nach hA mangels Verfügbarkeit iSd § 17 Abs 1 WEG eine Benützungsregelung nicht zulässig. Der Autor stimmt dieser Auffassung mit der Einschränkung zu, dass Ausnahmefälle existieren, in denen doch eine Benützungsregelung getroffen werden kann, etwa bei einer geringfügigen Benützung oder mangels Betroffenheit anderer Wohnungseigentümer als der Benützungsberechtigten. Bei einem Personenlift handle es sich um eine notwendige Allgemeinfläche. Dennoch komme im Fall eines erst nachträglich eingebauten Liftes eine Benützungsregelung in Betracht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte