vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aufhebung des Schiedsspruchs wegen Nichtaufnahme von Beweisen?

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/793Zak 2018, 419 Heft 21 v. 7.12.2018

ZPO: § 583, § 611

Als Aufhebungsgrund nach Z 2 (Gehörverletzung) oder Z 5 (Verstoß gegen den formellen ordre public) des § 611 Abs 2 ZPO kommen nur solche Mängel des Schiedsverfahrens in Betracht, die der Schwere nach einem Nichtigkeitsgrund des Zivilprozessrechts gleichkommen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte