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Keine Gefährdungshaftung des Halters gegenüber Mitfahrern einer Schwarzfahrt

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/786Zak 2018, 417 Heft 21 v. 7.12.2018

EKHG: § 3 Z 2, § 6 Abs 2

Eine Schwarzfahrt iSd § 6 Abs 2 EKHG liegt vor, wenn eine Person, der das Kraftfahrzeug vom Halter überlassen worden ist, die erkennbar zeitlich, örtlich oder inhaltlich nur beschränkt erteilte Benützungsermächtigung mehr als geringfügig überschreitet (hier: durch Teilnahme an einer Wettfahrt mit einem anderen Pkw).

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