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Zumutbarkeit der Vermögensverwertung zur Leistung des Kindesunterhalts

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/766Zak 2018, 411 Heft 21 v. 7.12.2018

ABGB: § 231

Wenn sein Einkommen zur Deckung des angemessenen Kindesunterhalts nicht ausreicht, kann der geldunterhaltspflichtige Elternteil verpflichtet sein, für den Unterhalt den Vermögensstamm anzugreifen und verwertbares Vermögen zu veräußern. Voraussetzung ist die Zumutbarkeit der Vermögensverwertung.

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