In 8 Ob 127/18m hat der OGH die Rsp bekräftigt, nach der Gesellschaftern der Schuldner-Gesellschaft im Insolvenzeröffnungsverfahren keine Rechtsmittellegitimation zukommt, wenn ein vertretungsbefugtes Organ vorhanden ist. Ein Kommanditist der Schuldner-KG könne mangels Vertretungsbefugnis kein Rechtsmittel gegen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erheben.