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Entschädigung für vorübergehende Reduktion des Fischbestandes

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/747Zak 2018, 398 Heft 20 v. 21.11.2018

WRG: § 26 Abs 2

Die verschuldensunabhängige Erfolgshaftung des Betreibers einer Wasserbenutzungsanlage nach § 26 Abs 2 WRG für Beeinträchtigungen eines Fischereirechts besteht nicht nur bei dauerhaften Eingriffen, sondern auch bei vorübergehenden Störungen (hier: vorübergehende Reduktion des Fischbestandes nach Reparaturmaßnahmen an einem Wasserkraftwerk).

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