ABGB: § 1096 Abs 1
Schimmelbildung in der Mietwohnung stellt eine Gebrauchsbeeinträchtigung dar, die grundsätzlich einen Zinsminderungsanspruch des Mieters auslöst.
Seite 15
ABGB: § 1096 Abs 1
Schimmelbildung in der Mietwohnung stellt eine Gebrauchsbeeinträchtigung dar, die grundsätzlich einen Zinsminderungsanspruch des Mieters auslöst.
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