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Errichtung einer fremdhändigen letztwilligen Verfügung durch einen Blinden

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/15Zak 2018, 15 Heft 1 v. 16.1.2018

ABGB: § 580 Abs 2

NO: §§ 70 ff

Auf dem in § 581 ABGB idF vor ErbRÄG 2015 (= § 580 Abs 2 ABGB nF) geregelten Weg können auch blinde Personen ein fremdhändiges Testament errichten.

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