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Hauswurz, Anm zu immolex 2018/96.

LiteraturübersichtMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/728Zak 2018, 380 Heft 19 v. 7.11.2018

Zu 6 Ob 44/18s = Zak 2018/404, 217: Zumindest bei Büro- und Geschäftsobjekten ist Eigenbedarf als Kündigungsgrund streng zu beurteilen. Das "gemäßigte Verständnis" wurde von der Rsp bei Wohnraummieten entwickelt.

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