Zu 6 Ob 44/18s = Zak 2018/404, 217: Zumindest bei Büro- und Geschäftsobjekten ist Eigenbedarf als Kündigungsgrund streng zu beurteilen. Das "gemäßigte Verständnis" wurde von der Rsp bei Wohnraummieten entwickelt.
Zu 6 Ob 44/18s = Zak 2018/404, 217: Zumindest bei Büro- und Geschäftsobjekten ist Eigenbedarf als Kündigungsgrund streng zu beurteilen. Das "gemäßigte Verständnis" wurde von der Rsp bei Wohnraummieten entwickelt.