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Teilungsklage bei Stockwerkseigentum ausgeschlossen

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/712Zak 2018, 375 Heft 19 v. 7.11.2018

ABGB: § 830, § 843

RGBl 1879/50: § 2

Im Fall einer Liegenschaft, an der Stockwerkseigentum begründet ist, ist eine Real- oder Zivilteilung ausgeschlossen, weil es sich nicht um Miteigentum, sondern bereits um real geteiltes Eigentum handelt.

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