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Folgen einer Doppelehe bei unterschiedlichen Personalstatuten

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/711Zak 2018, 375 Heft 19 v. 7.11.2018

IPRG: § 17

EheG: § 8, § 24

Wenn beide Ehegatten unterschiedliche Personalstatute haben und nach beiden Rechtsordnungen eine materielle Ehevoraussetzung fehlt (hier: Verletzung des Verbots der Doppelehe), richten sich die Rechtsfolgen dieses Verstoßes bei Abweichungen nach dem strengeren Recht ("Grundsatz des ärgeren Rechts").

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