ABGB: § 181
AußStrG: § 107 Abs 3
Die Entziehung der Obsorge wegen Gefährdung des Kindeswohls kommt nur als ultima ratio in Betracht.
ABGB: § 181
AußStrG: § 107 Abs 3
Die Entziehung der Obsorge wegen Gefährdung des Kindeswohls kommt nur als ultima ratio in Betracht.