Der Beitrag bietet einen Überblick über die Judikatur der letzten fünf Jahre zur Wiedereinsetzung im zivilgerichtlichen sowie verwaltungsbehördlichen bzw -gerichtlichen Verfahren. Ua geht der Autor anhand von Fällen auf die Abgrenzung zwischen einem minderen Grad des Versehens und einem die Wiedereinsetzung ausschließenden Verschulden ein. Aus der ausgewerteten Rsp leitet er zusammenfassend ab, dass die Wiedereinsetzung vor den Zivilgerichten einfacher erwirkt werden kann als vor den Verwaltungsgerichten, weil diese höhere Anforderungen stellen.