ZPO: § 17
Auch wenn bei der Prüfung, ob die Nebenintervention zulässig ist, kein strenger Maßstab angelegt wird, reicht ein wirtschaftliches Interesse oder ein Interesse an der Beweislage dafür weiterhin nicht aus.
OGH 29. 8. 2018, 1 Ob 131/18y
ZPO: § 17
Auch wenn bei der Prüfung, ob die Nebenintervention zulässig ist, kein strenger Maßstab angelegt wird, reicht ein wirtschaftliches Interesse oder ein Interesse an der Beweislage dafür weiterhin nicht aus.
OGH 29. 8. 2018, 1 Ob 131/18y