vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Einschränkung des Antrags auf Kosten im Außerstreitverfahren

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/650Zak 2018, 339 Heft 17 v. 11.10.2018

ZPO: § 587

AußStrG: § 78 Abs 2

Auch im Außerstreitverfahren (hier: gerichtliche Bestellung eines Schiedsrichters) ist die Einschränkung des Antrags auf Kosten zulässig. Der Anspruch des Antragstellers auf Kostenersatz nach § 78 Abs 2 AußStrG hängt in diesem Fall davon ab, ob der Grund der Einschränkung seinem Obsiegen oder Unterliegen gleichkommt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte